Der preußische Staatsrat 1921-1933
Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im "Dritten Reich" berufenen Staatsräte
Zwischen 1817 und 1945 gab es in Preußen insgesamt drei Körperschaften mit dem Namen „Preußischer Staatsrat“: das 1817 errichtete Beratungsorgan des Königs, das de jure bis 1918 Bestand hatte; das in der Preußischen Verfassung von 1920 zur „Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates“ gebildete Verfassungsorgan, das 1933 förmlich aufgehoben wurde; und das 1933 in dessen institutioneller Nachfolge errichtete Gremium, das offiziell der Beratung des preußischen Staatsministeriums dienen sollte. Im Mittelpunkt dieses Handbuchs steht der Staatsrat in der Weimarer Republik. Als „gewisses Gegengewicht gegen die Allmacht des Landtags“ konzipiert – während der Verfassungsberatungen und in den zwölf Jahren seiner Existenz umstritten –, war es vor allem das Preußische Staatsministerium, das dessen Kompetenzen zu beschneiden suchte. Das vorliegende Handbuch will einen Beitrag zur Erforschung des Staatsrats leisten, indem es Materialien zu seiner Zusammensetzung und insbesondere zur Biographik seiner ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder aufbereitet. Mit der Auflösung des Verfassungsorgans im Juli 1933 war die Existenz des Staatsrats „als solche“ – so das preußische „Ermächtigungsgesetz“ vom 1. Juni 1933 – nicht beendet. In anderer Zusammensetzung und Aufgabenstellung bestand der „neue“ Staatsrat weiter. Seine berufenen Mitglieder werden in einem gesonderten Teil biographisch dokumentiert. Die Einführung behandelt die Entstehung des Staatsrats von 1920, seine verfassungsrechtliche Stellung und seine Auflösung 1933 wie auch den Preußischen Staatsrat im „Dritten Reich“ und den Staatsratsgedanken nach 1945.
Reihe: Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl)
Gebunden
388 Seiten
18 x 25 cm
ISBN 978-3-7700-5271-4
1. Aufl., 1., Aufl., Juni 2005
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