Wem gehören die Akten der SED?

Wem gehören die Akten der SED?

Die Auseinandersetzung um das Zentrale Parteiarchiv der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands nach 1990

von Christoph Stamm

Unmittelbar nach dem Ende der Herrschaft der SED begann ein Prozess, in dem um den Verbleib der Akten der SED gerungen wurde: Sollten sie wie staatliches Archivgut behandelt werden oder waren sie als Eigentum ihrer Rechtsnachfolgerin PDS zu betrachten? 1992 fand die Diskussion ihren Abschluss und die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“ konnte ihre Tätigkeit aufnehmen. Die vorliegende Studie untersucht die Klärung der damit verbundenen politischen, rechtlichen und archivfachlichen Fragen.

Reihe: Schriften des Bundesarchivs

Gebunden
190 Seiten
16,5 x 24 cm
ISBN 978-3-7700-1638-9
1. Auflage, Dezember 2019

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